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STUTE - Kanzlei für Arbeitsrecht
Die Kanzlei STUTE wurde 1978 gegründet und befindet sich seitdem im Herzen von Hamburg- Eppendorf. Der Kern unserer Arbeit besteht in einer umfassenden professionellen Beratung und der Entwicklung und Durchsetzung auf den Mandanten zugeschnittener Problemlösungen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Viele unserer Stammmandanten profitieren daneben von unserer langjährigen Berufserfahrung auf den Gebieten des Zivilrechts und Strafrechts.
Wir legen viel Wert auf ein persönliches Verhältnis und verstehen uns als Ihr Ansprechpartner in rechtlichen Fragen, der Sie unter Wahrung ihrer Interessen, zuverlässig berät und sich im Streitfall mit Leidenschaft für Sie einsetzt.
Philosophie: "Glück muss man können."
Wer gewinnen will, der muss an seiner Seite einen Anwalt haben, der das Spiel versteht. Bedenken Sie: Nicht das Gesetz entscheidet Ihren Fall, sondern die Menschen, die es anwenden. Eine erfolgreiche anwaltliche Vertretung bedeutet daher, die Entscheidungsträger in Ihrem Interesse zu überzeugen. Anwaltliche Überzeugungsarbeit gewinnt zweifelsohne mit dem Maß der juristischen Fähigkeiten. Juristisches Wissen allein reicht aber selten aus, um alle sich bietenden Erfolgschancen vollständig auszuschöpfen. Gute anwaltliche Arbeit setzt daher auch ein umfassendes Verständnis des im Streit stehenden Lebenssachverhaltes voraus. Daher sind für uns neben der juristischen Qualifikation kaufmännisches Verständnis, soziale Kompetenz und der Anspruch, den Dingen auf den Grund zu gehen, ebenso wichtig.
Öffnungszeiten Montag - Freitag 09:00 - 19:00 Uhr
- Termine nach Vereinbarung -
Preise Das anwaltliche Honorar richtet sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei hängt die Höhe des Honorars vom "Wert" der Angelegenheit und auch vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Im einem Erstberatungsgespräch erhalten Sie von uns dazu eine realistische Kostenschätzung. Beauftragen Sie anschließend den Anwalt mit dem Mandat werden die Kosten der Erstberatung (bei Verbrauchern maximal 190,00 EUR netto) auf das Honorar vollständig angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie außergerichtlich und vor einem Arbeitsgericht in der ersten Instanz die Kosten Ihres Anwalts unabhängig vom Ausgang der Sache tragen müssen (Sie werden allerdings auch nicht mit den Rechtsanwaltskosten der Gegenseite belastet, wenn und soweit Sie unterliegen sollten). Diese Regelung des Gesetzgebers kann kann in Einzelfällen dazu führen, dass sich ein Prozess selbst bei sehr guten Erfolgsaussichten wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Daher empfiehlt sich insbesondere im Arbeitsrecht immer der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
Wenn Sie bereits über Rechtschutz verfügen, kümmern wir uns um eine Deckungszusage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem Fall und Ihren Vertragsbedingungen ab. Lesen Sie dazu unser Merkblatt "Kosten im Arbeitsrecht", das Sie sich auf unserer Homepage im Bereich Service herunterladen können.
Wenn Sie es wünschen oder es die Besonderheit des Falles erfordert, kann auch ein Zeit- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Aufwand und Kosten werden dabei für Sie in regelmäßigen Abständen transparent in detaillierten Timesheets dargestellt.
Anfahrt Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Büro am bequemsten mit den Linien U1 oder U3 über die Station "Kellinghusenstraße". Von dort machen Sie einen kurzen Spaziergang quer durch den Kellinghusenpark. Halten Sie sich immer rechts der Grünflächen bis Sie den Durchgang zur Eppendorfer Landstraße erreichen. Von da sind es nun noch ca. 100 Schritte nach links (kurz vor dem Woldsenweg).
Vom Flughafen nehmen Sie sich am besten ein Taxi.
Referenzkunden Unsere Mandate bleiben vertraulich.
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