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| Hamburger Hundegesetz: Hunde in Hamburg müssen gemeldet werdenerschienen am 22.11.2006 - Keine Kommentare Tags: Hund Haustier Leinenpflicht Hunderegister Hundegesetz
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Meldepflicht für Hunde in Hamburg |
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Die meisten Hamburger Hundebesitzer müssen noch in diesem Jahr aktiv werden. Bis zum Ende des Jahres müssen Hunde beim Hamburger Zentralregister angemeldet werden.
Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) mahnt die Hamburger Hundebesitzer deshalb: "ihre Tiere umgehend beim zentralen Hunderegister anzumelden, denn ab 2007 läuft die Übergangsfrist aus, und dann wird ohne Anmeldung ein Bußgeld fällig."
Aktuell sind nur 8.700 Hunde beim Zentralregister angemeldet. Die Finanzbehörde Hamburg zählt allerdings 38.669 Hunde für die Steuern bezahlt werden.
Das neue Hamburger Hundegesetz ist bereits am 1. April diesen Jahres in Kraft getreten. Bis zum Beginn des neuen Jahres gilt allerdings noch eine Übergangsregelung. Das neue Hamburger Hundegsetz beinhaltet eine Chippflicht, Hundebesitzer müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschliessen und eine Anleinpflicht. Weitere Details zum Gesetz erhalten Sie unter www.hundegesetz.hamburg.de. />
Die neuen Regelungen gelten sofort, wenn Sie sich noch in diesem Jahr einen neuen Hund anschaffen. | | | Fotos zu Hamburger Hundegesetz: Hunde in Hamburg müssen gemeldet werden | |
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