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Constanze Zander-Böhm, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht
Constanze Zander-Böhm, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht
Die Kanzlei am Winterhuder Markt - Ihre Kanzlei für das ganz normale Leben
Die Kanzlei am Winterhuder Markt - Ihre Kanzlei für das ganz normale Leben

Constanze Zander-Böhm, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Kanzlei am Winterhuder Markt

Alsterdorfer Straße 2a,
22299 Hamburg Winterhude
Telefon: (040) 414 334 500
Telefax: (040) 414 334 510

Leben und Arbeiten in Deutschland

Wichtig ist hier, in welchem Status Sie sich schon in Deutschland aufhalten, welchen Status Sie erlangen wollen und ggf. aus welchen Gründen Sie nach Deutschland kommen möchten. Der Aufenthaltszweck bzw. Ihr Aufenthaltsstatus, entscheidet darüber, ob Sie arbeiten dürfen, über die freie Ortswahl und das weitere Leben in Deutschland.

Wenn Sie beabsichtigen als Arbeitgeber einen Ausländer zu beschäftigen – gleich, ob sich dieser bereits im Bundesgebiet aufhält oder noch im Ausland ist - , bedarf es der Beachtung einiger Formalien, die mit entsprechender Begleitung leicht zu meistern sind.

Sind Sie InhaberIn
• einer Aufenthaltserlaubnis
• einer Niederlassungserlaubnis
• oder EU Staatsangehöriger?

Dann unterstützen wir Sie u.a. bei folgenden Themen
• Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
• Erteilung der Niederlassungserlaubnis
• Aufhebung räumlicher Beschränkungen
• Nachzug von Familienangehörigen, Familienzusammenführung
• Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige
• Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
• Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht
• Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
• Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit z.B. als Journalist oder Künstler
• Anerkennung beruflicher Abschlüsse in Deutschland
• Verlängerung des Aufenthaltstitels als AbsolventIn einer deutschen Hochschule oder einer qualifizierten Ausbildung
• Kindergeld und Elterngeld
• Erlangung von Reisepapieren
• Korrektur von Personenstandsurkunden, insbesondere Geburtsurkunden
• Sozialrechtliche Fragen wie Künstlersozialkasse, Krankenkasse, Renten- u. Pflegeversicherung etc.


Sind Sie AsylantragstellerIn
• mit einer Aufenthaltsgestattung
• oder beabsichtigen Sie die Stellung eines Asylantrages?

Dann unterstützen wir Sie u.a. bei folgenden Themen
• Bearbeitung Ihres Asylantrages
• Erlangung einer Arbeitserlaubnis
• Aufnahme einer Ausbildung oder eines Praktikums
• Anerkennung beruflicher Abschlüsse in Deutschland
• Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen


Als InhaberIn
• einer Duldung,

unterstützen wir Sie u.a. bei folgenden Themen
• Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis z.B. wegen guter Integration oder Krankheit
• Asylfolgeantrag
• Aufenthaltserlaubnis für Ihre Kinder
• Zugang zum Arbeitsmarkt
• Zugang zu Sozialleistungen


Wir unterstützen Sie, wenn Sie aus dem Ausland zuziehen oder nach Deutschland einreisen und
• in Deutschland einer selbständigen Tätigkeit nachgehen oder ein Unternehmen gründen möchten,
• in Deutschland arbeiten möchten
• in Deutschland studieren möchten
• sich mit einem Reisevisum in Deutschland oder im Schengen-Raum aufhalten möchten


Arbeitgeber-Service bei der Anstellung von Migrantinnen und Migranten
Sie beabsichtigen einen Ausländer, der noch im Ausland ist der der noch nicht über eine generelle Arbeitserlaubnis verfügt einstellen und möchten hierbei keine Fehler machen?
Sie möchten ZuwanderInnen oder Flüchtlingen ein Anstellungsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder ein Praktikum anbieten?
Schrecken aber vor den vielen Regelungen, die zu beachten sowie Formularen, die auszufüllen sind, zurück? Und haben hierfür keine Kapazitäten im Betrieb?

Sie sind unsicher, ob die Person in Deutschland bleiben darf oder welchen Aufenthaltstitel sie erlangt hat/erlangen wird?

Wir arbeiten seit 20 Jahren im Bereich Ausländerrecht und sind erfolgreich, weil wir die aktuelle Gesetzeslage kennen und lange und gut mit den Behörden zusammenarbeiten.
Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Themen
• Welcher Aufenthaltsstatus erlaubt welches Anstellungsverhältnis?
• Welche Behörden sind wann zuständig?
• Vorrangprüfung und MINT-Berufe

Öffnungszeiten
Bürozeiten
Montag - Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 16.00 Uhr

Sprechzeiten der Anwälte
Montag - Freitag 09.00 bis 21.00 Uhr
nach Vereinbarung, Hausbesuche sind möglich

Preise
Sie erhalten transparent und verständlich eine Prognose hinsichtlich Aufwand und Erfolg Ihrer Angelegenheit, was einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten beinhaltet. Eine rechtliche Auseinandersetzung will gut überlegt sein. Wir lassen Sie daher nach dem Gespräch auch wieder gehen und schieben nicht sofort eine Vollmacht über den Tisch. Erhalten wir von Ihnen eine Beauftragung, freuen wir uns - und legen los.

Anfahrt
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.

Tags
Arbeitserlaubnis Niederlassungserlaubnis Nachzug Migrantinnen MINT-Berufe Migranten Aufenthaltserlaubnis Duldung Arbeitgeberservice Staatsangehörigkeitsrecht Anstellung Vorrangprüfung



 





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