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Rechtsanwältin Patricia Ott, Strafverteidigung Hamburg
Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg Altstadt Telefon: (040) 20949730 Telefax: (040) 20949739 Rechtsanwältin Patricia Ott ist vorwiegend im strafrechtlichen Bereich tätig. Das heißt, sie übernimmt Verteidigungen und Vertretungen in Straf- und Bußgeldsachen. In diesem Zusammenhang betreut Rechtsanwältin Ott auch zivilrechtliche Mandate, die die Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen beinhalten.
"Als Strafverteidigern ist mein Hauptanliegen die parteiliche Vertretung Ihrer Interessen und der Schutz Ihrer Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, usw.) und Gerichten.
Dabei lege ich Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Informationen, die Sie mir anvertrauen, bilden die Grundlage Ihrer Verteidigung. Bei mir sind sie sicher, denn als Rechtsanwältin unterliege ich der Schweigepflicht. Auch Ihre Probleme, Ängste und Bedenken können Sie mir gegenüber offen ansprechen.– Nur so können wir gemeinsam Lösungen finden."
Weitere Informationen und Service-Angebote finden Sie auf der Website von Rechtsanwältin Patricia Ott: www.rechtsanwaeltin24.de
Preise Über die Kosten ihrer Tätigkeit informiert Rechtsanwältin Ott Sie im ersten persönlichen Gespräch.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der gesetzlich vorgesehenen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer zuvor geschlossenen Vergütungsvereinbarung (Pauschal- oder Stundenhonorar). Maßgeblich für die Wahl der einen oder der anderen Variante ist immer der voraussichtliche Umfang und die Bedeutung der Verteidigungsarbeit.
Anfahrt Meine Kanzlei finden Sie im Alstertower, Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg, 11. OG (Fahrstuhl vorhanden).
Sie erreichen die Kanzlei sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln – die U-Bahn-Stationen „Lübecker Straße“ und „Lohmühlenstraße“ sind nur wenige Gehminuten entfernt.
Parkmöglichkeiten sind vorhanden (z. B. im Bozenhardweg).
Tags Strafverteidigung Strafbefehl Strafrecht Betäubungsmittelstrafrecht Revision Rechtsanwältin Bußgeldbescheid Ordnungswidrigkeiten Jugendstrafrecht allgemeines Berufung
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